Elternbeiratswahlen

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Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

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Nächste Termine

GEB Sitzung

Do 16.06.2011,
19.30 Uhr
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Wichtiger Hinweis

Sitzungstermine bitte melden!

Liebe Vorstände der Regionalelternbeiräte, bitte melden Sie die Sitzungstermine an info@GEB-Frankfurt.de, damit sie auf der Website publiziert werden können. Vielen Dank!

Übersicht zu den Elternbeiratswahlen

 

Wahlen in den Kindertagesstätten, dem Regionalelternbeirat und für den Gesamtelternbeirat (GEB)

  1. Elternbeirat in der Kindertagesstätte
    • In den Kindertagesstätten finden wie bisher Elternabende statt, zu denen die KT-Leitung mindestens 10 Tage vorher einlädt (bis spätestens 30. September).
    • Ab sofort reichen zur Wahl des Elternbeirates einer Kindergarten- oder Hortgruppe schon 15% der Eltern aus: Bei 20 Kindern in einer Gruppe müssen also nur 3 Eltern zum Wählen kommen!
    • Aus jeder Gruppe der Kindertageseinrichtung wird ein Vertreter und ein Stellvertreter in den Elternbeirat gewählt.
    • Der Elternbeirat der Kindertageseinrichtung kann noch am selben Abend (auf Einladung der KT-Leitung bis spätestens 15.Oktober) zusammenkommen.
    • Der Elternbeirat kann nun eine(n) Vorsitzende(n) wählen und (ganz wichtig) es wird ein Elternbeirat und ein Vertreter für den Regionalelternbeirat gewählt!
  2. Regionalelternbeirat (neu): Versammlung der Eltern einer Region
    • Der Regionalelternbeirat kommt auf Einladung der Regionalleitungen aus dem Stadtschulamt bis spätestens 15.November zusammen und wählt zwei (Region V: 3) Mitglieder des Gesamtelternbeirates.
      Übrigens: Nicht nur die Mitglieder des Regionalelternbeirates können in den Gesamtelternbeirat gewählt werden, sondern alle interessierten Eltern aus städtischen Kindertageseinrichtungen der Region!
    • Weitere Möglichkeiten des Regionalelternbeirates sind zum Beispiel der Erfahrungsaustausch mit anderen Eltern aus benachbarten Kindertagesstätten und natürlich das Arbeiten an speziellen Angelegenheiten der Region. Weitere Anregungen für Beiratsthemen können die derzeitigen Gesamtelternbeirats-Mitglieder geben (info@geb-frankfurt.de bzw. http://www.geb-frankfurt.de).
  3. Gesamtelternbeirat (GEB): Vertretung der Eltern gegenüber dem Stadtschulamt
    • Die Mitglieder des GEB werden von den Regionalelternbeiräten gewählt (siehe oben) und nicht mehr wie früher auf der Stadtelternversammlung!
    • Über das, was der Gesamtelternbeirat in diesem Jahr geschafft hat, werden wir in Kürze in unserem Jahresbericht informieren!

Die Richtlinien zur Elternmitwirkung werden zur Zeit noch redaktionell überarbeitet und dann an die Kindertagesstätten verteilt. Hier kann der Text aber schon einmal gelesen werden!

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Fragen und Antworten zu Elternbeiratswahlen in den Kindertagesstätten, dem Regionalelternbeirat und für den Gesamtelternbeirat (GEB)

Elternbeiräte in den Kindertagesstätten

  1. Wann wird der Elternbeirat meiner Kindertagesstätte gewählt?
    In den Kindertagesstätten finden im September Elternabende statt, auf denen die Elternbeiräte gewählt werden.
  2. Wie lange vor der Wahl muss die KT-Leitung einladen?
    Die Einladung zum Elternabend und zur Wahl des Elternbeirates muss 10 Tage im Voraus erfolgen.
    Es hat sich bewährt, am Tage der Wahl noch einmal mit Aushang an der Eingangstür auf den Elternabend hinzuweisen und die Eltern durch die KT-Teams noch einmal direkt anzusprechen.
  3. Wieviele Eltern müssen mindestens anwesend zu sein, damit ein Elternbeirat gewählt werden kann?
    Ein Elternbeirat (und eine Vertretung) kann gewählt werden, wenn mindestens 15% der Eltern anwesend sind: Bei bis zu 20 Kindern einer Gruppe sind dies 3 Eltern, bei bis zu 26 Kindern 4 Eltern, die anwesend sein müssen.
  4. Haben Mütter und Väter beide Wahlrechte?
    Pro Kind darf nur ein Elternteil wählen und gewählt werden.
  5. Muss aus jeder Kindergarten-/Hortgruppe ein Elternbeirat gewählt werden?
    Entweder gibt es einen Elternabend mit Wahl für alle Kindergartengruppen gemeinsam (und auch einen Elternabend für die Hortgruppen zusammen), auf dem dann Elternvertreter für den Elternbeirat gewählt werden --- oder aber jede Gruppe macht einen eigenen Elternabend und wählt einen Elternbeirat und einen Vertreter in den Beirat der KT.
  6. Muss im Kindergarten ein(e) Vorsitzender/Vorsitzende gewählt werden?
    Nein! Es hat sich jedoch als gute Praxis erwiesen, wenn es eine(n) Elternbeiratsvorsitzende(n) gibt, die/der die Elternbeiratssitzungen zusammen mit der KT-Leitung in einem kurzen Gespräch vorbereitet!
  7. Wie oft muss sich der Elternbeirat treffen?
    Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, wenn sich der Elternbeirat der KT alle 4-8 Wochen zusammensetzt und aktuelle Themen berät.
  8. Muss der Elternbeiratsvorsitzende einer KT in den Regionalelternbeirat gehen?
    Nein! Die KT kann einen beliebigen Elternbeirat (und einen Vertreter) in den Regionalelternbeirat entsenden.
  9. Müssen die Elternbeiräte zu jeder EB-Sitzung kommen?
    Nein! Natürlich sollte man versuchen, an den EB-Sitzungen teilzunehmen --- aber was nicht geht, geht eben nicht. Man muss sich als Elternbeirat nicht verbiegen!
  10. Muss eine KT Vertreter in den Regionalelternbeirat entsenden?
    Aus jeder KT sollte möglichst ein Elternbeirat zur ersten REB-Sitzung gehen: Nur wenn genügend KTs auf der ersten REB-Sitzung vertreten sind (die Zahlen stehen hier), kann diese Region überhaupt ein Mitglied des Gesamtelternbeirates wählen. Wenn ein Elternbeirat nicht zur REB-Sitzung gehen kann, sollte also ein Vertreter geschickt werden, ansonsten könnten alle KTs der Region von seinem Fehlen betroffen sein!

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Regionalelternbeiräte (REB)

  1. Wann wird der Regionalelternbeirat gewählt?
    Auf der ersten Sitzung des Elternbeirates jeder Kindertagesstätte werden ein Mitglied des Regionalelternbeirates und ein Vertreter gewählt.
  2. Was ist der Unterschied zwischen den bisherigen Regionaltreffen und den neuen REB?
    Die neuen REB sind festgeschriebene Institutionen der Elternmitwirkung in Frankfurt mit neuen Rechten:
    Die REB wählen Mitglieder des Gesamtelternbeirates und vertreten ihre Region gegenüber dem Stadtschulamt. Die REB können einen Vorstand wählen und sind ansonsten frei, sich genauso zu treffen und zu arbeiten wie dies auf den bisherigen Regionaltreffen geschehen ist.
    Insbesondere sind auch die Sitzungen der REB öffentlich, so dass wie bisher alle interessierten Eltern an ihnen teilnehmen können!
    Wie bisher werden die aus der Region entsandten Gesamtelternbeiratsmitglieder aus dem GEB berichten können.
    Als durch die Mitwirkungsrichtlinien legitimiertes Gremium kann ein REB sicherlich recht einfach Kontakt zu den Ortsbeiräten, den Kinderbeauftragten und anderen regionalen politischen Gremien halten.
    Die Funktionen und die Arbeit der bisherigen Regionaltreffen können in den REB weitergeführt werden.
  3. Dürfen auch Nicht-REB-Mitglieder an den Sitzungen des REB teilnehmen?
    Ja! In der Regel sind Gäste herzlich willkommen! Bei Abstimmungen dürfen jedoch nur die gewählten Mitglieder oder deren gewählte Vertreter eine Stimme abgeben.
  4. Wer lädt zu den REB-Sitzungen ein und mit welcher Frist?
    Zu der ersten (der konstituierenden) Sitzung des REB lädt das Stadtschulamt (die zuständige Regionalleitung) ein. Zu folgenden Sitzungen kann der REB selbst einladen: Natürlich sollte eine Einladung am besten in Abstimmung mit der Regionalleitung erfolgen (sowohl terminlich als auch inhaltlich).
    Erfahrungsgemäß sollten Einladungen für REB-Sitzungen 1-2 Wochen vor der Sitzung in den Kindertagesstätten zum Aushang und zur Verteilung sein.
  5. Welche Regionen gibt es und wieviele Mitglieder haben die Regionalelternbeiräte?
    Eine Übersicht über die Regionen finden Sie hier ... und besonders übersichtlich als Karte hier, wo auch die Größe der REB und die Anzahl der Abgesandten in den GEB nachgelesen werden kann.
  6. Wie oft tagt der REB?
    Die Anzahl der REB-Sitzungen kann jede Region selbst bestimmen. An mindestens zwei Sitzungen sollen die Regionalleitungen aus dem Stadtschulamt teilnehmen, um die Eltern der Region mit aktuellen Informationen zu versorgen.
    Wahrscheinlich ist ein 8-12 Wochen-Rhythmus empfehlenswert --- aber dies bleibt den REB-Mitgliedern einer Region selbst überlassen!
  7. Wieviel Zeit kostet die Arbeit im REB?
    REB-Mitglieder sollten an den Regionalelternabenden teilnehmen. Darüber hinaus gibt es keinerlei Verpflichtungen. Die Erfahrung zeigt, dass sowohl sehr aktive als auch weniger aktive Mitglieder eines solchen Gremiums zu einem erfolgreichen Elternbeiratsjahr beitragen!

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Gesamtelternbeirat (GEB)

  1. Wann wird der Gesamtelternbeirat gewählt?
    Die GEB-Mitglieder werden von den Regionalelternbeiräten auf der ersten Sitzung eines KiTa-Jahres gewählt. Scheidet ein GEB-Mitglied vor Ende seiner regulären Amtszeit aus dem GEB aus, wählt der REB ein Mitglied auf seiner nächsten Sitzung nach.
  2. Wieviele Mitglieder hat der GEB?
    Auf den Webseiten des GEB finden Sie hierzu detaillierte Informationen. Nach den neuen Richtlinien hat der GEB nicht mehr 21, sondern maximal 17 Mitglieder.
  3. Welche Struktur hat der GEB?
    Eine Übersicht über die Struktur des GEB finden Sie hier.
  4. Was sind die Aufgaben und Rechte des GEB?
    Der GEB vertritt die Eltern in stadtweiten KiTa-Belangen gegenüber dem Stadtschulamt. Nähere Informationen gibt es auf www.geb-frankfurt.de .
  5. Gibt es noch eine Stadtelternversammlung?
    Eine Stadtelternversammlung kann vom GEB einberufen werden. Allerdings werden die GEB-Mitglieder nicht mehr von der Stadtelternversammlung gewählt, sondern von den Regionalelternbeiräten.
  6. Wie oft tagt der GEB?
    Der GEB tagt ungefähr monatlich außer in den Sommerferien, so dass insgesamt 10 Sitzungen stattfinden. Die aktuellen Sitzungstermine finden Sie hier.
  7. Wieviel Zeit kostet die Arbeit im GEB?
    Eine GEB-Sitzung dauert zwischen 1,5h und 3h je nach Inhalt. Darüber hinaus gibt es vielfältige Möglichkeiten sich zu engagieren (angefangen beim Erstellen von Informationsmaterial, über das Führen von Fraktionsgesprächen oder das Wahrnehmen anderer Termine) --- meist übernimmt ein Kern von 5-8 GEB-Mitgliedern die meisten Aufgaben, während die übrigen GEBler sich durch die Teilnahme an Diskussionen auf den GEB-Sitzungen einbringen. Beides ist möglich und wertvoll!

Kontakt

Tel.: 069 / 212 - 339 32
Fax: 069 / 212 - 379 01
info@GEB-Frankfurt.de

Büro

GEB Frankfurt
c/o Betrieb 48 "Städtische Kitas, Frankfurt am Main", Zeil 5, 60313 Frankfurt am Main

Infos & Downloads

Flyer - "Der GEB stellt sich vor"

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Informationsbroschüre für Regionalelternbeiräte

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Leitfaden für Elternbeiräte

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externe Links

Betrieb Städtische Kitas Frankfurt am Main

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