der Stadt Frankfurt am Main
Themen
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- Kinderbetreuung in Frankfurt
- Zweidrittel-Hort / verlässl. Grundschule
- Unterrichtsgarantie
- Essensversorgung
- Rahmenöffnungszeiten
- Haushalt Kinder- und Jugendhilfe
- Kooperation
- Anmeldeverfahren
- Mitarbeit GEB
Nächste Termine
GEB Sitzung
Do 16.06.2011,
19.30 Uhr
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Wichtiger Hinweis
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Liebe Vorstände der Regionalelternbeiräte, bitte melden Sie die Sitzungstermine an info@GEB-Frankfurt.de, damit sie auf der Website publiziert werden können. Vielen Dank!
Themen des GEB
Kinderbetreuung in Frankfurt
Quantität
Kinder im Alter von 8 Wochen bis hin zu 12 Jahren (und älter) sollen in Frankfurt qualitativ hochwertige Betreuungsplätze finden.
In ausreichender Zahl sollen deshalb Teilzeit- und Ganztagsplätze zur Verfügung stehen:
- Krippenplätze auch für Kinder unter einem Jahr
- Kindergartenplätze bis zu Einschulung
- Hortplätze als Nachmittags- und Ferienangebot für Schulkinder
- Tages- oder Wochenendmütter für alle Altergruppen ergänzend zur familiären und institutionellen Erziehung und Betreuung
Für das gesamte Stadtgebiet fordern wir die Wahlmöglichkeit zwischen Einrichtungen in städtischer, freier und konfessioneller Trägerschaft. Die Stadt Frankfurt darf sich nicht weiter aus der Übernahme von Trägerschaften für zusätzliche Einrichtungen z.B. in den neuen Wohngebieten zurückziehen.
In den Neubaugebieten müssen die Kindertagesseinrichtungen und Schulen für alle Altersstufen zum Zeitpunkt des Bezugs zur Verfügung stehen. Junge, gut ausgebildete Familien entscheiden sich für das Leben in der Stadt, weil sie von der Stadt Frankfurt zu Recht eine gute Infrastruktur in allen Lebensbereichen erwarten können. Doch besonders das Fehlen von Krippen- und Hortplätzen trübt den optimistischen Blick auf ein kinderfreundliches Frankfurt.
Wir begrüßen die neue Personalbemessung und den entsprechenden Kriterienkatalog für die Kindergärten. Diese Maßnahme ist seit Jahren überfällig. Um dem Bildungsauftrag des Kindergartens auch nur annähernd gerecht zu werden, halten wir den Umfang der neuen Personalbemessung aber nicht für ausreichend.
Wir fordern mindestens diese Personalbemessung für den Hortbereich, gerade weil sich die Hortarbeit durch die Umsetzung des 2/3 Hortes zeitlich, räumlich und personell verdichtet hat. Die Kriterien der Personalbemessung, wie erhöhter Bildungsbedarf, Sozialraum, Öffnungszeiten, Anwesenheitszeiten der Kinder bestehen in den Horten, wie in den Kindergärten. Die Bedarfe werden ja in keinem Fall dadurch geringer, dass die Kinder älter sind oder die Schule besuchen.
Wir fordern die Einrichtung eines Springerpools für Kindergärten und Horte, um kurzfristig Personalengpässe beheben zu können.
Die Ermittlung und Umsetzung eines erhöhten Personalschlüssels für die Krippen ist ebenfalls dringend geboten. Der GEB beobachtet, dass es auch in den Krippen immer wieder zu Personalengpässen kommt, trotz der vermeintlich besseren Personalschlüssels.
Qualität
Die Gebäude der Kindertageseinrichtungen und Krippen müssen teilweise dringend saniert werden. Abgesehen von Mängeln in der Bausubstanz muss überprüft werden, ob die räumlichen Gegebenheiten noch den Mindestvoraussetzungen an eine angemessene differenzierte Bildungs- und Erziehungsarbeit entsprechen. Der Etat für die Erhaltung und den Umbau der Kindertageseinrichtungen muss deshalb erhöht werden.
Die Förderung der Mehrsprachigkeit, die Fähigkeit altersangemessen eigene Wünsche und Bedürfnisse auch in der deutschen Sprache ausdrücken zu können, soll für alle Kinder realisiert werden. Als Sprachrohr der Elternschaft wünschen wir uns, dass die Mehrsprachigkeit aller Beteiligten als Reichtum genutzt und nicht als Defizit diskriminiert wird.
Dringend geboten ist außerdem ein passendes Angebot an Ausbildungsplätzen für Erzieher/innen u.a. im Bereich der frühkindlichen Bildung. Außerdem muss das Fortbildungsangebot für Erzieher/innen stärker den gewachsenen Anforderungen angepasst werden. Neben Erzieher/innen sollten auch andere Berufsgruppen mit und ohne Hochschulstudium interdisziplinär in den Kindertagesstätten eingesetzt werden.
Die Integration behinderter Kinder soll in allen Einrichtungen erfolgen können.
Zweidrittel-Hort / verlässliche Grundschule
Im Februar 2006 wurde in Frankfurt die Pilotphase verlässliche Grundschule gestartet: Die Grundschule verpflichtet sich, die Betreuung aller Schüler der Grundschule ab 7.30 Uhr und bis 11.30 Uhr verlässlich, an allen Schultagen, unabhängig vom tatsächlichen Unterrichtsbeginn oder Unterrichtsende der einzelnen Schüler zu gewährleisten. Wie diese Betreuung an den Schulen organisiert wird und wer die Betreuung der Kinder übernimmt, steht im freien Ermessen der einzelnen Schulen.
Die Pilotphase ist im August 2006 auf 34 Grundschulbezirke ausgeweitet worden. Dort sind die Horte erst ab 11.30 Uhr geöffnet. Dies ist begleitet durch einen sukzessiven Abbau von 17,5 Erzieherwochenstunden pro Einrichtung. Im Erfahrungsbericht des Magistrats nach dem ersten Halbjahr der Pilotphase wird diese als erfolgreich beschrieben. Einschränkungen im Hortbereich seien nicht zu spüren, die einzusparenden Stellen wurden bisher über Fluktuation abgebaut. Tatsächlich von den Stundenkürzungen betroffen sind aber die Kindergärten der sogenannten gemischten Einrichtungen (Kindergarten plus Hort). Oft ist die Einschränkung des bisherigen Angebots, insbesondere am Nachmittag die Folge.
Der Termin, zu dem alle Grundschulen als verlässlich einzustufen sind, ist auf den 1. Januar 2008 verschoben worden; mit der flächendeckenden Einführung wird die Personaleinsparung aber insbesondere in den reinen Hortbetrieben spürbar werden. Hier wird auch niemand von der neuen Personalbemessung, die nur für die Kindergärten gilt, profitieren. Als problematisch sieht der GEB vor allem an, dass hier die Arbeit von qualifizierten Erzieher/innen ersetzt wird durch die Arbeit unqualifizierter und somit billigerer Arbeitskräfte. Die Betreuung, die den Kindergärten verloren geht, wird aber durch die neue Personalbemessung nicht in vollem Umfang ersetzt.
Unterrichtsgarantie Plus
Der Gesamtelternbeirat insbesondere als Vertretung der Horteltern, lehnt die sog. Unterrichtsgarantie Plus ab. Um zu gewährleisten, dass weniger Unterricht ausfällt, brauchen wir eine Stellenbesetzung von mind. 110%. Nur dann besteht eine Chance, dass Lehrkräfte durch Lehrkräfte vertreten werden können. Zusätzlich brauchen wir einen Anreiz für Lehramtsstudenten, sich auch in den weniger gut versorgten Fächern zu qualifizieren.
Und zumindest eine Betreuung zu sichern, die dem Niveau der Hortbetreuung entspricht, brauchen wir qualifizierte Erzieher. Auch in den Vertretungspools der Schulen muss verstärkt auf die Qualifikation der Betreuer geachtet werden.
Der GEB begrüßt die Öffnung der Schulen für andere Professionen, wenn diese konzeptionell begründet ist, aber nicht als Lückenfüller für fehlende Lehrkräfte.
Essensversorgung in den Kindertagesstätten
Das inzwischen gültige Verfahren zum Wechsel des Essensversorgers in den Kindertagesstätten, halten wir für einen guten Kompromiss zwischen Einhaltung der Verwaltungsvorschriften und Elternmitwirkung. Den genaue Ablauf haben wir hinterlegt.
Rahmenöffnungszeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen
Der GEB spricht sich für eine weitere Flexibilisierung der Öffnungszeiten in den Kindergärten und Horten aus. Der Rahmen soll auf die Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr erweitert werden. Innerhalb dieses Rahmens muss jede Einrichtung selbst nach den Bedürfnissen in ihrem Umfeld entscheiden können, von wann bis wann die Einrichtung geöffnet ist. Bisher ist an dieser Entscheidung der Elternbeirat zu beteiligen, daran darf sich nichts ändern.
In Absprache zwischen Eltern, Erziehern und ggf. auch familienergänzenden Helfern sollte je nach Bedarf des Kindes und seines Umfeldes eine Höchst– und Mindestverweildauer verabredet werden, denn die wenigsten Kinder sollen und möchten an fünf Tagen pro 12 Stunden oder nur 3 Stunden in der Einrichtung sein.
Haushalt im Kinder- und Jugendhilfebereich
Aus dem öffentlichen Bildungsauftrag der Kindertagesstätten ergibt sich, dass im Bereich der Kinderbetreuung Entscheidungen nicht in vorherrschendem Maße von Haushaltszwängen abhängig gemacht werden dürfen.
Im Gegenteil muss sich der Haushalt im Bereich der Kinderbetreuung für alle Alterstufen entsprechend an den offensichtlichen Bedarfen, die beispielsweise die neue Personalbemessung offen legt, orientieren.
Kooperation von Kindertagesstätten, Schule und Jugendhilfe
Der GEB begrüßt die engere institutionelle Zusammenarbeit von Kindertagesstätten, Schulen und Jugendhilfe. Wir fordern eine stärkere Kooperation zwischen Ämtern und Trägern. Vor Ort müssen endlich Ressourcen für die Kooperation, gebunden an das einzelne Kind, bereitgestellt werden. Dadurch soll eine optimale Förderung jedes einzelnen Kindes institutionsübergreifend erreicht werden.
Ein übersichtliches Anmeldeverfahren
Der GEB engagiert sich für die Einführung eines transparenten Anmelde- und Vergabeverfahrens für die Plätze in der öffentlichen Kinderbetreuung. Neben individuellen Kriterien für die Vergabe fordern wir ein zentrales Meldewesen und verbindliche Zeitabsprachen für die Zusage und die Absage von Plätzen. Auch mit keinen oder geringen Kenntnissen in der deutschen Sprache muss es Eltern ermöglicht werden, einen wohnortnahen Betreuungsplatz zu finden.
Der GEB arbeitet mit ...
... im Kinder- und Jugendhilfebereich
Der Gesamtelternbeirat nimmt sein Stimmrecht im Fachausschuss Kinderbetreuung wahr und stellt außerdem ein Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Frankfurt
... Bündnis für Bildung
Der Gesamtelternbeirat bildet zusammen mit dem StadtSchülerinnenrat (SSR), dem Stadtelternbeirat (StEB), dem Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (GPRLL), dem GEW-Bezirksverband Frankfurt am Main, dem AStA der Uni Frankfurt und dem AStA der FH Frankfurt das Bündnis für Bildung.
Kontakt
Tel.: 069 / 212 - 339 32
Fax: 069 / 212 - 379 01
info@GEB-Frankfurt.de
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